Ihre Rechte im Schadenfall – das müssen Sie wissen!


Welche Rechte haben Sie in einem Schadensfall? Wir haben festgestellt, dass oft unklar ist, welche Schritte nach einem unverschuldeten Verkehrsunfall beachtet werden müssen. Viele Kunden sind mit der Abwicklung überfordert. Schließlich hat man einen Verkehrsunfall – zum Glück – nicht alle Tage!

Oft werden Sie als Geschädigter von der gegnerischen Versicherung direkt nach dem Unfall kontaktiert. Durch diese Beratung im Sinne deren „Schadenmanagements“ entstehen Ihnen jedoch Nachteile.

Damit Ihnen das nicht passiert und alles fair geregelt wird, sollten Sie Ihre Rechte im Schadenfall kennen:

 

1. Freier und unabhängiger Kfz-Sachverständiger

Sie dürfen einen beliebigen Kfz-Gutachter Ihrer Wahl beauftragen! Die Kosten für das Gutachten trägt bei 100%iger Gegnerschuld dessen Haftpflichtversicherung.

 

2. Mietwagen während der Reparaturzeit oder Entschädigung für den Nutzungsausfall Ihres Fahrzeugs

Die Mietwagenrechnung wird bei 100%iger Gegnerschuld ebenfalls von der gegnerischen Versicherung beglichen.

 

3. Rechtsanwalt Ihrer Wahl

Ein Verkehrsrechtsanwalt hilft Ihnen bei der Durchsetzung der Schadenersatzforderungen. Die Versicherung, die Ihren Schaden zu bezahlen hat, rechnet im eigenen Interesse den Schaden so klein wie möglich. Ein Anwalt regelt Schadenfälle dagegen schnell, objektiv und immer zu Ihren Gunsten.

 

4. Ort der Nachbesichtigung darf selbst bestimmt werden

Im Falle einer Nachbesichtigung durch die gegnerische Versicherung stehen wir Ihnen gerne zur Seite. Den Termin mit dem Versicherungsgutachter dürfen Sie jederzeit in unserem Hause wahrnehmen. Dann können wir unser Gutachten entsprechend verteidigen und somit Kürzungen vorbeugen.

 

5. Freie Wahl der Reparaturwerkstatt

Sie entscheiden, ob und wo Sie den Schaden reparieren lassen. Wahlweise können Sie sich den Schadenbetrag (netto) auszahlen lassen.