Kfz-Gutachter FAQ



Häufige Fragen


Warum ein Unfallgutachten?

Um den genauen Schaden und die Schadenhöhe nach einem Verkehrsunfall festzustellen, muss ein Unfallgutachten erstellt werden. Nur so können alle Schadenersatzansprüche beim Unfallverursacher oder seiner Versicherung geltend gemacht werden.

Im Anschluss erhalten Sie ein aussagekräftiges Unfallgutachten, welches den entstandenen Schaden fachkundig dokumentiert, einen fairen und schnellen Ablauf mit den beteiligten Versicherungen gewährt und Ihnen somit viel Zeit und unnötige Komplikationen erspart.

In einem Unfallgutachten werden folgende Punkte dokumentiert:

  • Reparaturkostenkalkulation / Schadensumme
  • Wiederbeschaffungswert
  • Restwert
  • Wertminderung / Minderwert
  • Nutzungsausfall und Reparaturdauer
Reicht auch ein Kostenvoranschlag? Was ist der Unterschied zum Unfallgutachten?

Wir haben die Erfahrung gemacht, dass viele Kunden sehr unsicher sind, wenn sie von der gegnerischen Versicherung kontaktiert werden.

Uns ist es wichtig, aufzuklären und zu erklären, welche Rechte ein Geschädigter hat.

In erster Linie möchte die Versicherung sich die Gutachterkosten sparen. Deshalb wird auf einen Kostenvoranschlag bzw. eine Kostenschätzung verwiesen. Mittlerweile werden auch Ferngutachten und Apps angeboten, in denen Sie einfach nur Bilder Ihres Schadens hochladen. Ein Sachbearbeiter wird dann die Kalkulation durchführen. Das Ergebnis ist leider nicht aussagekräftig.

Der Schaden muss durch einen freien und unabhängigen Kfz-Sachverständigen in Augenschein genommen werden. Nur dieser kann auch abschätzen, welche Teile unter den Verkleidungen beschädigt sind. Teilweise müssen Bauteile demontiert werden, der Fehlerspeicher kann ausgelesen werden um defekte Sensoren zu bestimmen oder die Achsgeometrie muss bei Anstößen im Radbereich vermessen werden.

Sie haben immer das Recht auf einen freien und unabhängigen Kfz-Sachverständigen, der Ihren Schaden neutral kalkuliert und bewertet.

Ein Schaden kann nur anhand eines ausführlichen Unfallgutachtens genau kalkuliert werden.

Ein entscheidender Vorteil eines Unfallgutachtens: Sollten im Rahmen der Reparatur weitere Schäden festgestellt werden, die auf den ersten Blick nicht erkennbar waren, kann der Kfz-Sachverständige die Schadensumme im Gutachten erweitern und die Versicherung muss den gesamten entstandenen Schaden bezahlen. Außerdem ist ein Gutachten durch die qualifizierte Fotodokumentation gleichzeitig auch die Beweissicherung. Bei einem Kostenvoranschlag ist dies nicht der Fall.

 

Was ist in einem Kostenvoranschlag enthalten?

  • Überschlägig kalkulierte Reparaturarbeiten inkl. Ersatzteilen

 

Was ist in einem Unfallgutachten enthalten? 

  • sichert Beweise (durch qualifizierte Fotodokumetation mit Geometerstab, Dellensegel, Spaltmesskeil,…)
  • Fahrzeugdaten des Unfallfahrzeuges inkl. Zustand, Bereifung, Vorschäden, Altschäden, Zustand des Fahrzeugs bei Besichtigung
  • detaillierte Schadenbilder
  • detaillierte Schadenbeschreibung
  • detaillierte Schadenkalkulation inkl. aller anfallenden Nebenkosten
  • Angabe der Reparaturdauer
  • Angabe des Nutzungsausfalls
  • Ermittlung des Wiederbeschaffungswertes
  • Angabe der Wiederbeschaffungsdauer
  • Ermittlung des Restwertes
  • Angaben zum Unfallgegner
  • Angaben zur Versicherung des Unfallgegners
Muss ich einen Kfz-Gutachter der gegnerischen Versicherung akzeptieren?

Nein! Sie sind nicht verpflichtet, den Kfz-Gutachter der gegnerischen Versicherung zu akzeptieren. Als Geschädigter haben Sie das Recht, einen unabhängigen und neutralen Gutachter Ihrer Wahl hinzuzuziehen.

Nach einem unverschuldeten Unfall werden Geschädigte oft von der Versicherung des Unfallgegners kontaktiert. Die Versicherung möchte möglichst schnell ihren eigenen Kfz-Sachverständigen schicken. Ein Kfz-Sachverständiger der gegnerischen Versicherung vertritt in erster Linie die Interessen der Versicherung, die für den Schaden aufkommen muss und kalkuliert den Schaden deshalb so gering wie möglich.

Indem Sie einen unabhängigen Kfz-Gutachter Ihrer Wahl beauftragen, können Sie sicherstellen, dass Ihre Interessen angemessen vertreten werden. Ein unabhängiger Gutachter wird eine objektive Bewertung des Fahrzeugschadens vornehmen und Ihre Ansprüche im Hinblick auf Reparaturkosten, Wertminderung, Nutzungsausfallentschädigung usw. unterstützen.

Es ist wichtig zu beachten, dass die Kosten für den unabhängigen Gutachter bei 100 % iger Gegnerschuld von der gegnerischen Versicherung übernommen werden.

Deshalb nutzen Sie Ihr Recht auf einen unabhängigen und freien Kfz-Sachverständigen! Nur so können Sie sicher sein, dass Ihr Schaden in vollem Umfang kalkuliert wird und Sie das erhalten, was Ihnen zusteht!

Wer bezahlt das Unfallgutachten / den Gutachter nach einem Autounfall?

Die Kosten für den Kfz-Sachverständigen und das Unfallgutachten trägt bei 100% iger Gegnerschuld die Versicherung des Unfallverursachers.

Sie haben als Geschädigter das Recht, einen unabhängigen Kfz-Gutachter Ihrer Wahl mit der Begutachtung zu beauftragen. Die Kosten für dieses Gutachten werden bei 100 % iger Gegnerschuld von der gegnerischen Versicherung übernommen.

Wer wählt den Kfz-Gutachter nach einem Unfall aus? Wer beauftragt den Kfz-Gutachter?

Nach einem Unfall haben Sie als Geschädigter das Recht, einen Kfz-Gutachter Ihrer Wahl zu beauftragen. Sie können selbstständig einen unabhängigen Gutachter auswählen und mit der Begutachtung Ihres Fahrzeugs beauftragen.

Es ist wichtig, dass Sie einen unabhängigen und qualifizierten Kfz-Gutachter wählen, der über die erforderliche Expertise und Erfahrung verfügt. Der Gutachter sollte neutral und unvoreingenommen sein, um eine objektive Bewertung des Schadens an Ihrem Fahrzeug vornehmen zu können.

Was ist ein freies Kfz-Sachverständigenbüro?

Ein freies Kfz-Sachverständigenbüro ist ein unabhängiges Unternehmen, das Gutachten und Bewertungen für Fahrzeuge erstellt. Im Gegensatz zu Gutachtern, die an eine bestimmte Versicherungsgesellschaft oder Werkstatt gebunden sind, agiert ein freies Kfz-Sachverständigenbüro neutral und unabhängig.

Die Hauptaufgabe eines freien Kfz-Sachverständigenbüros besteht darin, den Zustand von Fahrzeugen zu begutachten, Schäden zu bewerten und Gutachten zu erstellen. Dies kann bei Unfällen, Diebstahl, Bewertungen für den Verkauf oder Kauf von Fahrzeugen, Leasingrückgaben oder zur allgemeinen Begutachtung von Fahrzeugen geschehen.

Die Kfz-Gutachter in einem freien Kfz-Sachverständigenbüro führen eine gründliche Untersuchung des Fahrzeugs durch, dokumentieren den Zustand vor dem Unfall oder dem Schaden und erstellen ein Gutachten mit allen relevanten Informationen.

Die Unabhängigkeit eines freien Kfz-Sachverständigenbüros gewährleistet, dass das Gutachten objektiv und unvoreingenommen ist. Es bietet den Kunden eine neutrale Bewertung des Fahrzeugschadens oder -zustands, was besonders wichtig ist, wenn es um die Schadensregulierung oder rechtliche Angelegenheiten geht.

Was kostet ein Kfz-Unfallgutachten?

Die Kosten für ein Kfz-Gutachten nach einem Unfallschaden richten sich nach der Höhe des entstandenen Schadens am begutachteten Fahrzeug.

Warum benötige ich ein Wertgutachten für mein Fahrzeug?

Ein Wertgutachten oder eine Fahrzeugbewertung für ein Fahrzeug ist wichtig, da es eine objektive Bewertung des aktuellen Marktwerts des Fahrzeugs liefert. Es dient dazu, den Wert des Fahrzeugs zu ermitteln und kann in verschiedenen Situationen von Bedeutung sein:

  1. Kauf oder Verkauf: Ein Wertgutachten hilft sowohl dem Käufer als auch dem Verkäufer, den angemessenen Preis für das Fahrzeug festzulegen. Es bietet eine unabhängige und sachkundige Einschätzung des Fahrzeugwerts, die als Grundlage für Verhandlungen dienen kann. Der Käufer kann sicherstellen, dass er den richtigen Preis für das Fahrzeug zahlt, während der Verkäufer den Wert seines Fahrzeugs angemessen bestimmen kann.

  2. Versicherung: Bei der Versicherung eines Fahrzeugs ist der korrekte Wert wichtig, um eine angemessene Versicherungsdeckung und Prämie zu gewährleisten. Ein Wertgutachten kann als Nachweis für den Wert des Fahrzeugs dienen und im Falle eines Totalschadens oder Diebstahls als Grundlage für die Entschädigung dienen.

  3. Leasing oder Finanzierung: Bei der Finanzierung oder dem Leasing eines Fahrzeugs ist der Wert des Fahrzeugs von Bedeutung. Ein Wertgutachten kann den tatsächlichen Marktwert bestimmen und als Grundlage für die Konditionen des Leasing- oder Finanzierungsvertrags dienen.

  4. Schadenregulierung: Im Falle eines Unfalls oder Schadens am Fahrzeug kann ein Wertgutachten den vor dem Schaden bestehenden Wert des Fahrzeugs dokumentieren. Dies kann bei der Schadensregulierung helfen, um den Wertverlust und die Wertminderung des Fahrzeugs angemessen zu berücksichtigen.

Ein Wertgutachten sollte von einem qualifizierten und unabhängigen Kfz-Sachverständigen erstellt werden, der über fundiertes Fachwissen und Erfahrung verfügt. Es bietet eine verlässliche Bewertung des Fahrzeugwerts, die bei verschiedenen Transaktionen und Situationen von Bedeutung ist und Ihnen ermöglicht, informierte Entscheidungen zu treffen.

Was zeichnet einen professionellen Kfz-Gutachter aus?

Ein professioneller Kfz-Gutachter zeichnet sich durch bestimmte Merkmale und Qualifikationen aus. Hier sind einige wichtige Punkte, die einen professionellen Kfz-Gutachter kennzeichnen:

  1. Fachwissen und Qualifikationen: Ein professioneller Kfz-Gutachter verfügt über umfangreiches Fachwissen und eine fundierte Ausbildung auf dem Gebiet der Fahrzeugbewertung und -schadenbewertung. Er ist mit den neuesten Standards, Techniken und Methoden vertraut, um eine genaue Begutachtung durchzuführen.

  2. Erfahrung: Ein erfahrener Kfz-Gutachter hat eine solide Erfahrung in der Begutachtung von Fahrzeugen in verschiedenen Situationen, wie Unfällen, Diebstählen, Fahrzeugbewertungen usw. Durch seine Erfahrung kann er mögliche Probleme oder spezifische Aspekte des Fahrzeugs erkennen und angemessen bewerten.

  3. Unabhängigkeit und Neutralität: Ein professioneller Kfz-Gutachter agiert unabhängig und neutral. Er handelt im besten Interesse des Kunden und führt seine Bewertungen objektiv und unvoreingenommen durch. Die Unabhängigkeit ist wichtig, um sicherzustellen, dass das Gutachten fair und vertrauenswürdig ist.

  4. Klare und verständliche Gutachten: Ein professioneller Kfz-Gutachter erstellt klare und verständliche Gutachten, die alle relevanten Informationen und Bewertungen enthalten. Das Gutachten sollte außerdem professionelle Fotos enthalten.

  5. Professionelles Equipment: Das richtige Equipment ist enorm wichtig, um gute Gutachten zu erstellen. Neben einem Dellensegel, Meterstab, Lackschichtdickenmessgerät etc. ist die Kamera das wichtigeste Arbeitsmittel des Kfz-Gutachters. Eine professionelle Kamera ist wichtig, um auch kleinste Details festhalten zu können. Gerade bei schlechten Lichtverhältnissen macht eine Kamera besser Bilder als ein Smartphone. Alle unsere Kfz-Gutachter werden in einem internen Fotokurs geschult, um bei der Schadenaufnahme die gleiche Bildqualität anbieten zu können. Alle fronius Standorte arbeiten mit dem gleichen "Werkzeug".

  6. Standort: Bei der Auswahl eines Kfz-Gutachters sollte neben den Qualifikationen, Erfahrungen und dem Ruf des Kfz-Gutachters auch der Standort des Kfz-Sachverständigenbüros berücksichtigt werden. Ein professionelles Kfz-Sachverständigenbüro hat ein Büro mit angrenzender Prüfhalle oder Werkstatt. So stehen für die Begutachtung Hebebühnen zur Verfügung und die Fahrzeuge können bei besten Lichtverhältnissen begutachtet werden. Bei den meisten Schäden nehmen wir das Fahrzeug auf die Hebebühne. Nur so können verborgene Schäden entdeckt werden.

  7. Kundenservice und Kommunikation: Ein professioneller Kfz-Gutachter bietet einen exzellenten Kundenservice und eine klare Kommunikation. Er ist in der Lage, komplexe Sachverhalte verständlich zu erklären und auf Fragen oder Anliegen des Kunden einzugehen. Er arbeitet professionell, zuverlässig und transparent. Freundlichkeit, Respekt und Vertrauen sind die Grundlage jeder Zusammenarbeit. Das ist Teil der fronius Philosophie.


Kfz-Gutachter-Fachbegriffe


Altschäden

Altschäden sind Schäden am Fahrzeug, die bereits vor dem Unfallereignis vorlagen und (noch) nicht repariert wurden.

Beispiele für Altschäden:

Kratzer, Dellen, Rost, unreparierter Unfallschaden

Bagatellschaden

Als Bagatellschaden wird ein Unfallschaden bezeichnet, der eine Schadenhöhe von momentan 750 Euro nicht übersteigt. Unter dieser Schadenhöhe werden die Kosten für ein Unfallgutachten nicht übernommen.

Ohne fachkundige Begutachtung kann die Schadenhöhe jedoch nur schwer eingeschätzt werden!

Unser Service: Wir beraten Sie gerne und beurteilen im Vorfeld, ob ein Bagatellschaden vorliegt. Ihnen entstehen für diese Einschätzung keinerlei Kosten!

Beilackierung

Bei einer Beilackierung wird nicht nur das ausgewechselte / reparierte Bauteil lackiert, sondern auch die angrenzenden Bauteile. Bei den meisten Uni-, Metallic- und Perlmuttfarben wird sonst nach erfolgter Reparatur ein Farbtonunterschied zu sehen sein.

Fiktive Abrechnung

Bei der fiktiven Abrechnung werden die im Gutachten ausgewiesenen Netto-Reparaturkosten oder der Wiederbeschaffungsaufwand ausbezahlt. Das Fahrzeug muss nicht zwingend repariert werden.

Haftpflichtschaden

Um einen Haftpflichtschaden handelt es sich immer dann, wenn Sie keine Schuld am entstandenen Unfall hatten.

Dann haben Sie immer das Recht auf einen Rechtsanwalt Ihrer Wahl, die freie Wahl des Kfz-Gutachters bzw. Kfz-Sachverständigen, die freie Auswahl der Reparaturwerkstatt, die freie Entscheidung ob und wie Sie Ihr Fahrzeug reparieren lassen möchten und ob Sie während der Reparaturzeit einen Mietwagen möchten oder lieber doch den Nutzungsausfall erstattet haben wollen.

Die Kosten dafür übernimmt die Versicherung Ihres Unfallgegners.

Kaskoschaden

Um einen Kaskoschaden handelt es sich immer dann, wenn der Schaden durch Sie selbst entstanden ist, beziehungsweise wenn der Schaden durch jemand oder etwas entstanden ist, das nicht zur Rechenschaft gezogen werden kann. Beispiele dafür sind Diebstahl, Vandalismus, Schaden durch Hagel, Sturm oder Wild.

Was genau von Ihrer Versicherung zu welchem Teil übernommen und bezahlt wird, richtet sich immer nach den individuellen Versicherungsbedingungen, denen Sie bei Vertragsabschluss Ihrer Versicherung zugestimmt haben.

Nachbesichtigungsrecht

Grundsätzlich besteht kein pauschales Recht auf Nachbesichtigung durch die gegnerische Versicherung.

Sollte die gegnerische Versicherung Zweifel an der Richtigkeit des Gutachtens oder am Schadenhergang haben, muss die Versicherung ausführlich und plausibel begründen, warum eine Nachbesichtigung erfolgen soll. Ohne eine plausible Begründung kann der Geschädigte die Nachbesichtigung ablehnen.

Zur schnelleren Schadenregulierung ist es jedoch sinnvoll, sich mit der Versicherung über die Nachbesichtigung zu einigen. Wir empfehlen im Falle einer Nachbesichtigung folgendes Vorgehen:

Wenn sich die Versicherung zur Nachbesichtigung bei Ihnen meldet, nehmen Sie Kontakt mit uns auf. Gerne sind wir beim Nachbesichtigungstermin vor Ort dabei und stehen Ihnen als unabhängige Partei zur Seite.

Nutzungsausfall

Wird während der Dauer der Reparatur eines unverschuldeten Unfallschadens kein Ersatzfahrzeug angemietet, hat der Geschädigte Anspruch auf Nutzungsausfallentschädigung.

Die Höhe der Nutzungsausfallentschädigung hängt von der Dauer der Reparatur und der Fahrzeugklasse ab. Dies ist im Schadengutachten aufgeführt.

Reparaturdauer

Die Angabe der Reparaturdauer beeinflusst die Höhe der zu zahlenden Nutzungsausfallentschädigung sowie die Länge des Zeitraums, in dem ein Mietfahrzeug erforderlich ist.

Die Reparaturdauer wird in Kalendertagen angegeben und berücksichtigt den Zeitaufwand, der für eine fachgerechte Beseitigung des Unfallschadens erforderlich ist. Stand- und Lieferzeiten sind dabei nicht enthalten und können die Reparaturdauer verlängern.

Reparaturschaden

Ein Reparaturschaden liegt vor, wenn die Reparaturkosten nach einem Unfall niedriger sind als der Wiederbeschaffungswert. Der Restwert wird dabei nicht berücksichtigt.

Restwert

Der Restwert stellt den Wert des Fahrzeugs nach dem Unfall in beschädigten Zustand dar. Zu diesem Betrag könnte das unreparierte Fahrzeug verkauft werden.

Die Höhe des Restwertes wird vom Kfz-Sachverständigen ermittelt.

Schadenminderungspflicht

Die Schadenminderungspflicht besagt, dass Schäden so gering wie möglich gehalten werden müssen.

Totalschaden

Ein Totalschaden liegt dann vor, wenn die Wiederinstandsetzung eines Schadens nicht möglich (technischer Totalschaden) oder wirtschaftlich unverhältnismäßig (wirtschaftlicher Totalschaden) ist.

Verbringungskosten

Verbringungskosten sind Kosten, die entstehen, wenn das unfallbeschädigte Fahrzeug im Rahmen der Reparatur in einen Drittbetrieb (z. B. Lackierer, Karosseriebetrieb) verbracht werden muss. Diese Kosten sind im Unfallgutachten aufgeführt und müssen von der gegnerischen Versicherung im Rahmen der Schadenregulierung bezahlt werden. Der Anspruch besteht auch bei fiktiver Schadenabrechnung.

Vorschäden

Ein Vorschaden ist ein reparierter Schaden an einem Fahrzeug. Dieser Schaden kann aufgrund eines Verkehrsunfalls entstanden sein. Auch selbst verursachte reparierte Schäden am Fahrzeug zählen zu Vorschäden.

Wertminderung

Möchte der Geschädigte sein Fahrzeug zu einem späteren Zeitpunkt verkaufen, würde er im Vergleich zu einem Pkw ohne Unfallschaden vermutlich einen geringeren Erlös erzielen. Also hatte der Unfall eine Minderung des Wertes zur Folge. Diese Minderung ist durch die gegnerische Versicherung zu entschädigen. Der Ausgleich muss auch dann erfolgen, wenn aktuell nicht die Absicht eines Verkaufs im Raum steht. Das reparierte Unfallfahrzeug erzielt in Zukunft einen geringeren Kaufpreis als ein vergleichbares Fahrzeug, ohne Unfallschaden.

Wiederbeschaffungsdauer

Als Wiederbeschaffungsdauer wird die Zeit bezeichnet, die erforderlich ist, um ein gleichwertiges Ersatzfahrzeug zu beschaffen.

Gewöhnlich werden 14 Tage angenommen. Bei Luxus-Fahrzeugen und außergewöhnlichen Modellen kann eine längere Wiederbeschaffungsdauer anerkannt werden.

Wiederbeschaffungswert

Der Wiederbeschaffungswert ist die Summe, die man auf dem Gebrauchtwagenmarkt für ein Fahrzeug zahlen müsste, das dem Kfz des Geschädigten entspricht.

 

Folgende Faktoren werden berücksichtigt:

  • Marke 
  • Baujahr
  • Kilometerstand
  • Ausstattung 
  • Zustand 
  • Anzahl der Vorbesitzer 

Entscheidend für den Wiederbeschaffungswert ist der Zustand des Fahrzeugs unmittelbar vor dem Verkehrsunfall.