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Ihre Rechte


Muss ich einen Gutachter der Versicherung akzeptieren?

Nein!

Es besteht keinerlei Verpflichtung, den Kfz-Gutachter der Versicherung des Unfallgegners zu akzeptieren. Als Geschädigter haben Sie das uneingeschränkte Recht, einen unabhängigen und unvoreingenommenen Gutachter Ihrer Wahl einzubeziehen.

Nach einem unverschuldeten Unfall werden Betroffene häufig von der Versicherung des Unfallverursachers kontaktiert. Die Versicherung möchte möglichst rasch ihren eigenen Kfz-Sachverständigen entsenden. Ein Kfz-Sachverständiger der gegnerischen Versicherung vertritt in erster Linie die Interessen der Versicherung, die für die Schadensregulierung verantwortlich ist, und bemüht sich somit, den Schaden so gering wie möglich einzuschätzen.

Indem Sie einen unabhängigen Kfz-Gutachter Ihrer Wahl beauftragen, stellen Sie sicher, dass Ihre Interessen adäquat repräsentiert werden. Ein unabhängiger Gutachter wird eine objektive Analyse des Fahrzeugschadens durchführen und Sie in Bezug auf Reparaturkosten, Wertminderung, Ersatz für entgangene Nutzung usw. unterstützen.

Wichtig zu wissen ist, dass die Kosten für den unabhängigen Gutachter bei zweifelsfreier Schuld des Unfallgegners zu 100 % von dessen Versicherung übernommen werden.

Nutzen Sie daher Ihr Recht auf einen unabhängigen und neutralen Kfz-Sachverständigen! Auf diese Weise können Sie sicherstellen, dass Ihr Schaden umfassend bewertet wird und Ihnen zustehende Ansprüche gewahrt bleiben!

Was ist der Unterschied zum Kostenvoranschlag? Darf ich immer ein Gutachten beauftragen?

Es ist uns aufgefallen, dass zahlreiche unserer Kunden Unsicherheit empfinden, wenn die Versicherung des Unfallverursachers Kontakt aufnimmt.

Wir legen großen Wert darauf, Klarheit zu schaffen und die Rechte der Geschädigten verständlich zu erklären.

Oftmals verfolgt die Versicherung das Hauptziel, die Ausgaben für einen eigenen Gutachter zu minimieren. Deshalb wird häufig auf grobe Kostenvoranschläge oder Schätzungen verwiesen. Heutzutage werden sogar Ferngutachten und Apps angeboten, bei denen Sie lediglich Bilder Ihres Schadens hochladen müssen. Ein Sachbearbeiter übernimmt dann die Kalkulation. Leider erweist sich das Ergebnis oft als wenig aussagekräftig.

Um den Schaden angemessen einzuschätzen, ist eine persönliche Begutachtung durch einen unabhängigen Kfz-Sachverständigen unumgänglich. Nur dieser Fachexperte ist in der Lage, versteckte Schäden unter den Verkleidungen zu identifizieren. In manchen Fällen müssen Bauteile demontiert werden, der Fehlerspeicher kann ausgelesen werden, um defekte Sensoren festzustellen, oder es ist erforderlich, die Achsgeometrie zu überprüfen, insbesondere wenn der Radbereich betroffen ist.

Es steht Ihnen stets das Recht zu, einen unabhängigen und neutralen Kfz-Sachverständigen hinzuzuziehen, der den Schaden objektiv kalkuliert und bewertet.

Ein umfassendes Unfallgutachten stellt die einzige Möglichkeit dar, einen Schaden präzise zu kalkulieren.

Ein wichtiger Vorteil eines Unfallgutachtens: Sollten im Zuge der Reparatur zusätzliche Schäden auftauchen, die zu Beginn nicht erkennbar waren, kann der Kfz-Sachverständige die Schadenssumme im Gutachten erweitern, und die Versicherung ist verpflichtet, den gesamten entstandenen Schaden zu decken. Zusätzlich dient ein Gutachten durch die fachgerechte Fotodokumentation gleichzeitig als Beweismittel. Bei einem Kostenvoranschlag ist dies nicht gegeben.

 

Was ist in einem Kostenvoranschlag enthalten?

- Überschlägige Kalkulation der Reparaturarbeiten inklusive Ersatzteilen

 

Was ist in einem Unfallgutachten enthalten?

- Beweissicherung (mittels qualifizierter Fotodokumentation mit Geometerstab, Dellensegel, Spaltmesskeil usw.)
- Fahrzeugdaten des Unfallfahrzeugs, inklusive Zustand, Bereifung, Vor- und Altschäden, Zustand des Fahrzeugs bei der Besichtigung
- Ausführliche Schadenfotos
- Detaillierte Beschreibung des Schadens
- Umfassende Schadenkalkulation, einschließlich aller relevanten Nebenkosten
- Angabe der voraussichtlichen Reparaturdauer
- Abschätzung des Nutzungsausfalls
- Ermittlung des Wiederbeschaffungswerts
- Schätzung der Wiederbeschaffungsdauer
- Ermittlung des Restwerts
- Angaben zum Unfallgegner
- Informationen zur Versicherung des Unfallgegners

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